Steuernews
Monatsinformation
April 2024
der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und
damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom
21.02.2024 bestätigt. Lesen Sie in dieser Ausgabe einen zusammenfassenden Überblick über die
wichtigsten Regelungen des Wachstumschancengesetzes.
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Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Monatsinformation
März 2024
der Bundesfinanzhof entschied, dass die Nennung eines Einstellungsorts in einem Arbeitsvertrag
für sich allein keine dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung
des Arbeitgebers bestimmt.
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Monatsinformation
Februar 2024
bisher lehnte die Finanzverwaltung Steuerbegünstigungen für Winterdienstbzw.
Schneeräumkosten betreffend öffentliche Gehwege mit der Begründung
ab, dass die Dienstleistungen nicht auf dem Privatgrundstück ausgeführt werden.
Diese Auffassung widerspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
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Monatsinformation
Januar 2024
zum Jahreswechsel stehen wieder einmal eine Menge gesetzlicher Neuerungen
und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterungen an.
Der Jahreswechsel wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum Bundeshaushalt
zieht voraussichtlich nicht absehbare, weitreichende Konsequenzen auf
Förderprogramme und andere geplante Maßnahmen nach sich. Am 15.12.2023
hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2023 gebilligt.
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Monatsinformation
Dezember 2023
das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die steuerliche Qualifizierung von Einkünften
aus der Vermietung und Veräußerung von Containern im Rahmen eines
Investments zu entscheiden. Die Finanzbehörde hat im Streitfall die Vermietung
und beabsichtigte Veräußerung der Container durch den Kläger zu Unrecht
nicht als gewerblich eingestuft.
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Monatsinformation
November 2023
Der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, ob Abfindungen, die als Entschädigungsleistungen für den Verlust von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geleistet werden, zur Vermeidung eines Zuflusses bei den Arbeitnehmern in wirksamer Weise in Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei übertragen werden können.
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Melanie König
Steuerberaterin
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